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Allgemeine Geschäftsbedingungen der
HP Auto-ID Systeme GmbH
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Geltungsbereich:

Für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen von HP Auto-ID Systeme GmbH sind ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen maßgebend. Andere Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Die Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bestimmungen als angenommen. Die geschäftliche Tätigkeit von HP Auto-ID Systeme GmbH richtet sich ausschließlich an juristische Personen und Vollkaufleute im Sinne des Handels-Gesetzbuches. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch HP Auto-ID Systeme GmbH  oder mit Übergabe der Ware an den Transporteur zustande. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn HP Auto-ID Systeme GmbH sie schriftlich bestätigt.

Lieferung und Lieferverzug:

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen die  HP Auto-ID Systeme GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (Streik, Aussperrung, Energiemangel, Verkehrsstörung, behördliche Anordnungen usw.), auch wenn sie bei Lieferanten von HP Auto-ID Systeme GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten, hat HP Auto-ID Systeme GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen HP Auto-ID Systeme GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Ist HP Auto-ID Systeme GmbH die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, wird HP Auto-ID Systeme GmbH von der Lieferfrist frei. Wenn die Behinderung unvertretbar lange dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verzug oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen, soweit HP Auto-ID Systeme GmbH nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Preise und Zahlungsbedingungen:

Die vereinbarten Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer ab Werk. Hinzu kommen die Kosten für Verpackung, Montage, Installation, Schulung, Versicherung und Zoll oder sonstige Nebenleistungen, die zu den zum Zeitpunkt der Arbeiten jeweils günstigen Preisen ausgeführt werden. HP Auto-ID Systeme GmbH ist jederzeit berechtigt, vom Besteller Vorauszahlung oder eine Sicherheitsleistung zu verlangen. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von HP Auto-ID Systeme GmbH innerhalb von 14 Tagen netto zur Zahlung fällig. Der Besteller kommt in Verzug, wenn er auf eine Mahnung von HP Auto-ID Systeme GmbH, die nach Eintritt der Fälligkeit des Kaufpreises erfolgt, nicht zahlt. Im Falle des Zahlungsverzugs des Bestellers, ist HP Auto-ID Systeme GmbH unbeschadet ihrer sonstigen oder weitergehenden Rechte berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% bis max. 10% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Dem Besteller ist jedoch der Nachweis gestattet, dass HP Auto-ID Systeme GmbH ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder HP Auto-ID Systeme GmbH Schaden wesentlich niedriger ist als die oben aufgeführten Verzugszinsen. Sollte der Besteller mit Zahlungen aus einem Vertrag in Verzug sein, hat HP Auto-ID Systeme GmbH das Recht, die Lieferung von Waren an den Besteller bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen zurückzuhalten. In diesem Fall ist HP Auto-ID Systeme GmbH auch berechtigt, den gesamten Vertrag mittels schriftlicher Kündigung (Rücktritt) an den Besteller zu beenden.
Mit Beendigung des Vertrages werden sämtliche Verbindlichkeiten, die der Besteller gegenüber HP Auto-ID Systeme GmbH hat, sofort fällig und zahlbar. HP Auto-ID Systeme GmbH wird von seiner vertraglichen Verpflichtung, den Besteller mit Waren zu beliefern frei. Soweit schriftlich Ratenzahlung bewilligt worden ist, wird die Restforderung zur sofortigen Rückzahlung fällig, wenn der Besteller mit einer Rate länger als einen Monat in Rückstand gerät oder zum dritten Male die Raten nicht vollständig und/oder unpünktlich zahlt, sofern er diese Verzögerung zu vertreten hat. Die Aufrechnung oder Ausübung des Zurückbehaltungsrechts wegen etwaiger von uns bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Bestellers ist ausgeschlossen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller im Übrigen nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Gewährleistung, Garantie:

Die von HP Auto-ID Systeme GmbH gelieferte Ware unmittelbar nach Erhalt zu untersuchen und etwaige Schäden, Mängel oder Beanstandungen innerhalb von 3 Werktagen gegenüber HP Auto-ID Systeme GmbH schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigter Beanstandung behebt HP Auto-ID Systeme GmbH die Mängel nach seiner Wahl durch kostenlose Instandsetzung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Instandsetzung oder Ersatzlieferung kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Gewährleistungspflicht von HP Auto-ID Systeme GmbH entfällt, wenn die an der gelieferten Ware auftretenden Mängel auf unsachgemäßer Behandlung, natürlicher Abnutzung, übermäßiger Beanspruchung oder auf Eingriffe oder Änderungen der gelieferten Ware beruhen, die ohne vorherige schriftliche Zustimmung von HP Auto-ID Systeme GmbH vorgenommen wurden. Gleiches gilt bei der Durchführung von Reparaturen durch nicht von HP Auto-ID Systeme GmbH autorisiertes Personal sowie bei der Verwendung von anderen Programmen oder sonstigem Zubehör, sofern es nicht von HP Auto-ID Systeme GmbH geliefert oder zur Verwendung empfohlen.
Für die von uns gelieferten technischen Geräte, gelten grundsätzlich die Garantiebestimmungen der jeweiligen Geräte-Hersteller. Wir übernehmen keine Garantie für die gelieferten Geräte.  Bei einem Garantieanspruch, muss hierzu der Käufer das Gerät ordnungs-gemäß,  nach Möglichkeit im Originalkarton zu HP Auto-ID Systeme GmbH frei Pfaffenhofen an der Ilm einsenden. Die Garantie entfällt, wenn der Käufer ohne Mitwirkung von HP Auto-ID Systeme GmbH eigenmächtig Reparaturen oder Änderungen an dem Gerät vorgenommen hat. Erfüllungsort der Garantie,  ist die  Betriebsstätte der HP Auto-ID Systeme GmbH in Pfaffenhofen an der Ilm. Bei Etikettenanfertigungen, sind bei einer Bestellmenge bis 10.000 Etiketten  20 %, bei einer Bestellmenge über 10.000 Etiketten 10 % Unter- bzw. Überlieferung  kein Grund für eine Mängelrüge und daher nicht zu beanstanden.


Produkteigenschaften und Verwendungszweck:

Der Käufer hat selbst zu entscheiden, ob die von HP Auto-ID Systeme GmbH empfohlenen Software-Programme, Hardware, Verbrauchsmaterialien und sonstigen Produkte für den vom Käufer beabsichtigten Verwendungszweck geeignet sind. Über die in diesen Bedingungen geregelten Ersatzansprüche hinaus haftet HP Auto-ID Systeme GmbH - gleich aus welchem Rechtsgrund nur, soweit HP Auto-ID Systeme GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. Dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind.

Haftung:

Der Verkäufer haftet für eigene vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen, sowie solche seiner gesetzlichen Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Regelungen. Der Verkäufer haftet im Übrigen für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht) und dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
Die Haftungssumme ist auf das einfache der Vergütung beschränkt, die für das Produkt oder die Leistung geschuldet wird. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet der Verkäufer nicht.


Eigentumsvorbehalt:

Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum der HP Auto-ID Systeme GmbH bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.

Der Kunde ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der HP Auto-ID Systeme GmbH hinzuweisen und die HP Auto-ID Systeme GmbH unverzüglich zu unterrichten. Bei Weiterveräußerung an Dritte ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die Dritte die Rechte der HP Auto-ID Systeme GmbH berücksichtigt.

Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit der HP Auto-ID Systeme GmbH gehörenden Waren erwirbt die HP Auto-ID Systeme GmbH Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für die HP Auto-ID Systeme GmbH als Hersteller i.S.d. § 950 BGB, ohne die HP Auto-ID Systeme GmbH zu verpflichten. An der verarbeiteten Ware entsteht Miteigentum der HP Auto-ID Systeme GmbH im Sinne der vorstehenden Bestimmungen.

Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen der HP Auto-ID Systeme GmbH an Kunden, oder bei Vermögensverfall des Kunden darf die HP Auto-ID Systeme GmbH zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.

Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch die HP Auto-ID Systeme GmbH gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist.

Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungs-wert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im Voraus an die HP Auto-ID Systeme GmbH ab. Die HP Auto-ID Systeme GmbH ist im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt und -verpflichtet. Auf Verlangen der HP Auto-ID Systeme GmbH wird der Kunde die abgetretenen Forderungen benennen. Die HP Auto-ID Systeme GmbH darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offen legen.

Übersteigt der Wert der Sicherheit die Zahlungsansprüche der HP Auto-ID Systeme GmbH um mehr als 20 %, gibt die HP Auto-ID Systeme GmbH auf Verlangen des Kunden den übersteigenden Teil der Sicherheit frei.

Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum der HP Auto-ID Systeme GmbH. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit der HP Auto-ID Systeme GmbH benutzt werden.

Salvatorische Klausel und Sonstiges:

Sollten einzelne der vorstehenden, Bestimmungen gleich aus welchen Rechtsgrund unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten ist  Freising. HP Auto-ID Systeme GmbH ist jedoch berechtigt, das für den Käufer ortszuständige Gericht zu wählen.  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


 
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